Der Humboldt-Kammermusiksaal kann nun pro Jahr an bis zu 20 Wochenend-Terminen für Konzerte der freien Musikszene Kölns genutzt werden. Die Stadt Köln kooperiert für die organisatorische Abwicklung dieser Konzerte mit unserem Trägerverein. Dafür wurde im August 2026 ein Kooperations- und Gestattungsvertrag zwischen der Stadt Köln und dem Kölner Klassik Ensemble e.V. abgeschlossen.

Wir freuen uns sehr, diesen hervorragenden Kammermusiksaal damit breiter öffnen zu können und hier dauerhaft einen besonderen Ort für die herausragenden freien Kammermusikensembles der Stadt aufbauen zu können. Für unseren Verein bedeutet dieses Vorhaben aber auch sehr viel Arbeit und Engagement. Diese Arbeit leisten wir zum größten Teil ehrenamtlich und daher geht unsere Bitte an alle, die Interesse an der Nutzung des Saales haben: Bitte unterstützt uns aktiv in der Zusammenarbeit! Als Leitfaden zur Nutzung und zur Klärung möglichst aller Fragen im Vorfeld haben wir hier wichtige Infos zusammengestellt. Bitte schaut euch diese Informationen sorgfältig an, um unnötige Fragen und damit aufwendige Mehrarbeit zu vermeiden. Vielen Dank!

Termine anmelden:

Termine für Konzertvorhaben werden grundsätzlich nur zweimal pro Jahr vergeben!
Bitte meldet eure Wunschtermine jeweils bis zu den folgenden Fristen bei uns per Email an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Frist bis 01.11. für Konzerte im ersten Halbjahr von Januar bis Juni.
Frist bis 01.05. für Konzerte im zweiten Halbjahr von Juli bis Dezember.

Um die Chance zu erhöhen, dass eure Termine berücksichtigt werden können, meldet besser auch alternative Termine an. Am besten nach Präferenz gestaffelt.
Wir werden uns bemühen, möglichst alle Termine zu ermöglichen, können aber natürlich nicht absehen, wie viele Anfragen es jeweils gibt. Die angefragten Termine müssen mit geplanten Veranstaltungen der Schule abgeklärt und abschließend mit dem Kulturamt der Stadt Köln abgestimmt werden.

Konzerte können nur abends am Freitag, Samstag oder Sonntag stattfinden. Die Uhrzeit für den Konzertbeginn kann zwischen 17-20 Uhr frei gewählt werden. Zwei Stunden vor Konzertbeginn kann der Saal für Einspielproben genutzt werden.

Vertrag:

Zur Nutzung des Humboldtsaals wird unser Verein mit den jeweiligen Ensembles, den Musikerinnen und Musikern oder ihren organisatorischen Vertretern*innen / Management jeweils einen Vertrag abschließen. Der Vertrag beinhaltet die folgenden Punkte:

1. Kosten für Betreuung, Sicherheit und Reinigung
Für die veranstaltungsbedingten Leistungen, insbesondere Betreuung, Sicherheit und Reinigung, erhebt der Verein eine von der Stadt Köln festgelegte Kostenpauschale von derzeit: 800,- Euro pro Veranstaltung.
Die Zahlung erfolgt spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf die Kontoverbindung unseres Vereins.

2. Festlegung von Datum und Uhrzeit, sowie den individuellen Details der Konzertveranstaltung. Der Humboldtsaal ist für Kammermusik mit akustischen Instrumenten optimal. Ein älterer Steinway Konzertflügel, in einem guten Zustand und sehr angenehm spielbar, steht zur Verfügung. Der Saal hat eine professionelle Bühnen- und Saalbeleuchtung, die von uns bedient wird oder in die wir euch einweisen können. Weiteres mobiles technisches Gerät wie z.B. Verstärker, Lautsprecher oder Mikrophone stehen nicht zur Verfügung. Diese müssten bei Bedarf und nach Rücksprache selbst mitgebracht werden.

3. Veranstalter
Euer Ensemble bzw. ihr selbst als aufführende Musikerinnen und Musiker oder eure organisatorischen Vertreter*innen / Management sind die Veranstalter eures Konzerts. Ihr übernehmt damit sämtliche gesetzlichen und tatsächlichen Pflichten eines Veranstalters. Unser Verein übernimmt ausschließlich organisatorische und koordinierende Aufgaben im Rahmen der Konzerte. Die Stadt Köln sowie der Verein sind nicht Veranstalterin oder Mitveranstalterin des Konzerts.

4. Einnahmen und Kartenverkauf
    • Der Kartenverkauf erfolgt ausschließlich in eurer eigenen Verantwortung. Sämtliche Einnahmen aus dem Kartenverkauf stehen euch ohne Abzug zu. 
    • Ihr tragt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Abrechnung und steuerliche Behandlung der Einnahmen.
    • Unser Verein übernimmt keine Haftung für den Kartenverkauf oder die Abwicklung von Eintrittsgeldern.

5. Nutzung nur für Konzerte
Die Nutzung des Saals ist nur für Konzerte, inklusive vereinbarter Probezeiten,  gestattet. Eine andere Nutzung – z.B. für Aufnahmesessions – ist nicht  realisierbar! Im Rahmen der Konzerte sind Video- oder/und Audioaufnahmen möglich. 

6. Veranstalterpflichten
Als Veranstaltende verpflichtet ihr euch insbesondere:
 • die Veranstaltung ordnungsgemäß durchzuführen,
 • sämtliche öffentlich-rechtlichen Vorgaben einzuhalten,
 • die zulässige Besucherzahl (max. 153 Personen) einzuhalten,
 • erforderliche Genehmigungen selbst einzuholen, soweit diese nicht bereits vorliegen,
 • für einen geordneten Veranstaltungsablauf Sorge zu tragen sowie
 • die Künstlersozialabgaben und die GEMA-Gebühren zu melden, zu übernehmen und eigenständig abzuführen.

Zu den GEMA-Gebühren findet ihr hier den aktuellen Tarif (Tarif E für Konzerte der Ernsten Musik). Die Höhe der Gebühren ist abhängig von der Anzahl der Sitzplätze, der Höhe der Ticketpreise, der Größe des Ensembles und der Anzahl der geschützten Werke, die aufgeführt werden. Der Humboldtsaal hat 153 fest installierte Sitzplätze und fällt damit in die Stufe 2 (Fassungsvermögen bis 300 Personen).

7. Absage des Konzerts
Kann euer Konzert insbesondere wegen Krankheit nicht durchgeführt werden, müsst ihr unseren Verein unverzüglich informieren.
 • Wir überlegen dann gemeinsam, ob eine Verlegung des Konzerts oder eine geeignete Ersatzbesetzung möglich ist.
 • Ist dies nicht möglich, könnt ihr von dieser Vereinbarung zurücktreten.
 • Erfolgt die Absage mehr als 14 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin, dann entfällt die Kostenpauschale.
 • Erfolgt die Absage innerhalb von 14 Kalendertagen vor dem Konzert, dann ist die Kostenpauschale in der Höhe, der bis dahin entstandenen oder nicht mehr vermeidbaren Kosten, höchstens jedoch in voller Höhe, zu zahlen.

8. Versicherung
Als Veranstalter des Konzerts braucht ihr unbedingt eine Veranstalterhaftpflichtversicherung. Der Versicherungsschutz muss Personen-, Sach- und Vermögens-schäden abdecken.

Humboldt-Kammermusiksaal Köln

Allgemeines zum Saal:

Der Humboldtsaal ist der Kammermusiksaal des Humboldt-Gymnasiums Köln. Er wurde 2020 zusammen mit dem Erweiterungsbau der Schule fertiggestellt. Damit entstand ein hochwertiger Kammermusiksaal für den speziellen Musikzweig des Humboldt-Gymnasiums, den dortigen Standort der Rheinischen Musikschule und  auch für Konzertveranstaltungen freier Ensembles und Musikerinnen und Musikern der Stadt. Da der Saal aber nur über das Gelände der Schule zu erreichen ist, bestand von Anfang an die Problematik, wer bei Veranstaltungen an den Wochenenden für das Raummanagement, die Betreuung und die Reinigung zuständig ist. 2024 wurde daher ein Pilotprojekt gestartet, um hier Lösungen zu finden und zu erproben. Das Kulturraummanagement der Stadt Köln ermöglichte dem Kölner Klassik Ensemble e.V. hier ihre Kammermusikreihe durchzuführen. In diesen Konzerten konnten alle Aspekte zur Nutzung erprobt werden und auf diesen Ergebnissen hat die Stadt Köln nun den Kooperations- und Gestattungsvertrag mit unserem Verein abgeschlossen. 

Die Adresse des Humboldtsaals: Kammermusiksaal im Humboldtgymnasium, I-Trakt, Kartäuserwall 40, 50676 Köln

Link zur Karte auf opernstreetmap.org: https://www.openstreetmap.org/#map=18/50.926615/6.948984

Diese Informationen mit den aktuellen Nutzungsbedingungen können hier als PDF heruntergeladen werden. 

Förderer der Kammerkonzerte

Unsere Kammermusikreihen werden bzw. wurden gefördert durch das Kulturamt der Stadt Köln, der Kunststiftung NRW, dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW und der RheinEnergie Stiftung Kultur. Sowie unseren Kuratoriums- und Fördermitgliedern des Kölner Klassik Ensemble e.V.. Wir danken sehr für diese Unterstützung!

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